Im Jahr 2003 hat der Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e. V. die Stiftung Tierheim Lüneburg errichtet. Zweck dieser Stiftung ist die Unterstützung des Tierheims Lüneburg und des Tierschutzes in der Region Lüneburg und Umgebung e. V. Die Stiftung Tierheim Lüneburg verwaltet in Abstimmung mit dem Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e. V und der Tierheim Lüneburg gGmbH sämtliche Erbschaften, die dem Tierschutz in Lüneburg zugedacht sind. Dieses geschieht u.a. durch Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für bauliche Maßnahmen am Tierheim - so ist das Kleintierhaus des Tierheimes sowie der Erweiterungsbau des Hundehauses einschließlich Außenanlage ausschließlich aus Mitteln der Stiftung Tierheim Lüneburg errichtet worden - sowie durch Zahlung regelmäßiger Zuschüsse für den Betrieb des Tierheims Lüneburg.
Während der vergangenen Jahre sind auf diese Weise dem Tierheim Lüneburg mehr als 700.000,00 € zugeflossen, der Bestand des Stiftungsvermögens beläuft sich aktuell auf ca. 800.000,00 €. Sämtliche Mitglieder von Vorstand und Kuratorium arbeiten ausschließlich ehrenamtlich, es entstehen keinerlei Verwaltungskosten oder sonstige Kosten, so dass sämtliche dem Tierschutz zugedachten Mittel ungeschmälert und ohne jeden Abzug dem zugedachten Zweck - Tierschutz - zur Verfügung gestellt werden können.
Die Stiftung Tierheim Lüneburg ist steuerlich als gemeinnützig anerkannt.
Sie können die Arbeit der Stiftung Tierheim Lüneburg und damit des Tierschutzes in Lüneburg auf vielfache Weise unterstützen:
Wir freuen uns über Ihre Spenden, für die wir Ihnen eine steuerliche abzugsfähige Spendenbescheinigung erteilen. Das Konto der Stiftung Tierheim Lüneburg lautet:
Sie können Ihre Verbundenheit mit dem Tierschutz in Lüneburg durch Zustiftungen zum Stiftungsstock - dieser beträgt zurzeit EUR 116.000,00 - zum Ausdruck bringen. Wenn Sie dieses wünschen, nehmen Sie bitte mit der Geschäftsstelle der Stiftung Tierheim Lüneburg Kontakt auf.
Wenn Sie im Rahmen Ihres Testamentes Zuwendungen für den Tierschutz in Lüneburg beabsichtigen, können Sie die Stiftung Tierheim Lüneburg als Zuwendungsempfänger (Erbe/Vermächtnisnehmer) angeben.
Es ist sichergestellt, dass alle der Stiftung Tierheim Lüneburg zugedachten Erbschaften ausschließlich dem Tierschutz in Lüneburg zu Gute kommen und damit ihr letzter Wille erfüllt wird. Dafür stehen Vorstand und Kuratorium der Stiftung Tierheim Lüneburg.